Süßstoffe: alle zugelassenen Stoffe, ADI-Werte und was erlaubt ist

Nährstoffschonend kochen: was wirklich verloren geht Du liest Süßstoffe: alle zugelassenen Stoffe, ADI-Werte und was erlaubt ist 22 Minuten Weiter Jod: Bedarf, Lebensmittel und Obergrenzen — die aktuellen Zahlen

In der EU sind elf Süßstoffe zugelassen; auf Zutatenlisten erscheinen sie unter vierzehn E-Nummern. Für fast jeden gilt ein ADI-Wert: die Menge in Milligramm je Kilogramm Körpergewicht, die ein Mensch täglich lebenslang aufnehmen kann, ohne dass nach heutigem Wissen gesundheitliche Wirkungen zu erwarten sind. Vier dieser Werte sind seit 2022 angehoben worden, weshalb viele Tabellen im Netz veraltet sind.

Hier stehen alle aktuellen ADI-Werte mit Behörde und Beschlussdatum, die Herleitung dahinter und die Übersetzung in Liter Getränk.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elf zugelassene Süßstoffe, vierzehn E-Nummern: Steviolglycoside allein werden in vier Varianten geführt, E 960b erst seit April 2025.
  • Bei den vom BfR gemessenen Durchschnittsgehalten entspricht der ADI für eine 70 Kilogramm schwere Person rund 2,9 Litern Getränk bei Cyclamat und rund 38,7 Litern bei Aspartam.
  • Vier ADI-Werte wurden angehoben: Neohesperidin DC von 5 auf 20 (2022), Saccharin von 5 auf 9 (2024), Acesulfam K von 9 auf 15 (2025), Neotam von 2 auf 10 (2025). Sucralose wurde 2026 bei 15 bestätigt.
  • Schöpfen mehrere Süßungsmittel gleichzeitig ihren ADI aus, sinkt der vom BfR berechnete Abstand zur wirksamen Dosis von 50 bis 100 auf 21,5.
  • Es gibt keinen zugelassenen EU-Claim zu Gewicht, Sättigung oder Stoffwechsel. Zugelassen sind genau zwei Angaben: zum Blutzuckeranstieg und zur Zahnmineralisierung.

Süßstoff, Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff

Das EU-Recht kennt die Funktionsklasse „Süßungsmittel", und darunter fallen zwei sehr verschiedene Gruppen; ihre Verwechslung ist die häufigste Fehlerquelle im Thema. Süßstoffe sind nach der Definition des Bundesinstituts für Risikobewertung „sehr verschiedene chemische Substanzen, die keinen oder nur einen unbedeutenden Brennwert haben und wesentlich süßer schmecken als Zucker", Zuckeraustauschstoffe dagegen „zuckerähnliche Substanzen mit meist geringerer Süßkraft und weniger Brennwert als Zucker". Der praktische Unterschied liegt in der Dosierung: Süßstoffe werden in Milligramm eingesetzt und liefern deshalb praktisch keine Energie, Zuckeralkohole in Gramm und werden mit 2,4 Kilokalorien je Gramm gerechnet.

Zugelassen sind 19 Süßungsmittel: elf Süßstoffe und acht Zuckeraustauschstoffe (Sorbit, Mannit, Isomalt, Polyglycitolsirup, Maltit, Lactit, Xylit, Erythrit). Diese Seite behandelt die elf Süßstoffe; wie sich Xylit, Erythrit und Maltit unterscheiden, steht im Vergleich von Maltit, Xylit und Erythrit.

Die elf zugelassenen Süßstoffe mit aktuellem ADI

Die Tabelle nennt den geltenden ADI-Wert, die Behörde und das Beschlussdatum. Die Süßkraft steht als Spanne; sie hängt von Konzentration, pH-Wert und Lebensmittel ab.

Stoff (E-Nummer) Süßkraft ADI in mg je kg Körpergewicht Stand
Acesulfam K (E 950) 130- bis 200-fach 15 (vorher 9) EFSA, 30.04.2025
Aspartam (E 951) rund 200-fach 40 EFSA, 10.12.2013
Cyclamat (E 952) 30- bis 50-fach 0 bis 7 als Cyclaminsäure SCF, 09.03.2000
Saccharin (E 954) 300- bis 500-fach 9 als freies Imid (vorher 5) EFSA, 15.11.2024
Sucralose (E 955) 500- bis 600-fach 15 (bestätigt) EFSA, 17.02.2026
Thaumatin (E 957) 2.000- bis 3.000-fach kein numerischer Wert EFSA, 30.11.2021
Neohesperidin DC (E 959) 400- bis 600-fach 20 (vorher 5) EFSA, 17.11.2022
Steviolglycoside (E 960a–d) 200- bis 450-fach 4 als Steviol-Äquivalente EFSA 2010
Neotam (E 961) 7.000- bis 13.000-fach 10 (vorher 2) EFSA, 04.07.2025
Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) kein eigener Wert EFSA, 10.09.2026
Advantam (E 969) bis rund 37.000-fach 5 EFSA 2013

Vierzehn E-Nummern für elf Stoffe ergeben sich, weil Steviolglycoside in vier Varianten geführt werden: E 960a aus dem Stevia-Blatt, E 960b aus Fermentation, E 960c enzymatisch hergestellt, E 960d glucosyliert. E 960b ist die jüngste Zulassung im Feld, gültig seit dem 22. April 2025, besteht zu mindestens 95 Prozent aus Rebaudiosid M, D, A und B und entsteht mit einem gentechnisch veränderten Hefestamm.

Warum viele Tabellen im Netz andere Zahlen zeigen. Die EFSA arbeitet seit Jahren eine Neubewertung aller Süßungsmittel ab. Tabellen auf dem Stand von 2014 nennen für Acesulfam K noch 9, für Saccharin 5, für Neotam 2 und für Neohesperidin DC 5. Cyclamat ist der einzige Süßstoff, dessen Neubewertung noch aussteht; der Abschluss ist für Juni 2027 vorgesehen.

Tisch mit einem Röhrchen Süßstofftabletten, einem Glas Light-Limonade und einem Becher Joghurt

Was ein ADI-Wert ist — und was nicht

Der ADI („acceptable daily intake", duldbare tägliche Aufnahme) ist die Menge, die ein Mensch täglich ein Leben lang aufnehmen kann, ohne dass nach dem aktuellen Wissensstand gesundheitliche Wirkungen zu erwarten sind. Er gilt je Kilogramm Körpergewicht und fällt damit für ein Kind anders aus als für einen Erwachsenen.

Ausgangspunkt ist ein Referenzpunkt aus Tierstudien, meist der NOAEL: die höchste geprüfte Dosis, bei der keine unerwünschte Wirkung auftrat. Dieser Wert wird durch Sicherheitsfaktoren geteilt — der Standardfaktor 100 besteht aus 10 für die Übertragung vom Tier auf den Menschen und 10 für Unterschiede zwischen einzelnen Menschen.

Fünf Rechenwege, die zeigen, dass der Faktor nicht immer 100 ist

Stoff Referenzpunkt Faktor ADI Besonderheit
Neotam NOAEL 1.000 mg/kg, Ratte 100 10 der Lehrbuchfall
Acesulfam K 1.500 mg/kg, höchste Dosis ohne Wirkung, Ratte 100 15 methodische Korrektur, keine Entwarnung
Neohesperidin DC NOAEL 4.000 mg/kg, Ratte, 13 Wochen 100 × 2 20 Zusatzfaktor wegen kürzerer Studie
Cyclamat NOAEL 100 mg/kg für Cyclohexylamin 32 0 bis 7 der Grenzwert folgt einem Produkt der Darmbakterien
Sucralose BMDL 55 mg/kg, Benchmark-Dosis-Analyse 3,2 bzw. 8 15 (bestätigt) chemikalienspezifische Faktoren

Der Cyclamat-Fall ist der interessanteste. Bis zu 85 Prozent des nicht aufgenommenen Cyclamats können von Darmbakterien zu Cyclohexylamin umgesetzt werden, und dieses wird aufgenommen; wie stark, ist von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich. Kritischer Endpunkt im Tierversuch war Hodentoxizität bei Ratten. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss rechnete im Jahr 2000 deshalb mit der maximalen Umsetzungsrate und setzte den Faktor auf 32 zusammen: 10 für die Speziesübertragung, 3,2 für Unterschiede zwischen Menschen und 1 für die Kinetik.

Bei Sucralose modellierte die EFSA 2026 statt eines NOAEL eine Benchmark-Dosis von 55 mg je Kilogramm. Weil die beobachtete Wirkung lokal im Magen-Darm-Trakt entsteht, entfielen die kinetischen Teilfaktoren; übrig blieben 3,2 beziehungsweise 8. Daraus ergeben sich Werte zwischen etwa 6,9 und 17,2 — der bestehende ADI von 15 liegt darin und wurde deshalb bestätigt. Der zugrunde liegende Endpunkt war eine Abnahme des Körpergewichts bei Ratten, als unerwünschte Wirkung bei Dosen weit über allem, was aus Humanstudien berichtet wurde. Als Wirksamkeitshinweis taugt das nicht.

Dass ADI-Werte steigen, heißt nicht, dass eine Gefahr verschwunden wäre: Die Anhebungen beruhen auf besseren Daten oder geänderter Methodik. Bei Acesulfam K lieferten die neuen Studien keinen niedrigeren Referenzpunkt; bei Saccharin kam eine Umstellung der Bezugsgröße hinzu, weil der alte Wert von 5 für Natriumsaccharin galt und der neue von 9 für freies Imid.

Was der ADI nicht ist: kein Schwellenwert, ab dem etwas schädlich wird, keine Zielmenge, kein Tagesbudget zum Ausschöpfen. Er ist ein Sicherheitswert für Zulassung und Höchstmengen, mit einem eingebauten Abstand von in der Regel dem Hundertfachen zur höchsten unauffälligen Tierdosis.

Wie viel ist das im Alltag?

Milligramm je Kilogramm Körpergewicht sagt niemandem etwas, deshalb hier die Übersetzung in Liter Getränk: ADI mal Körpergewicht, geteilt durch den gemessenen Gehalt. Die Gehalte stammen aus der BfR-Untersuchung von 92 Erfrischungsgetränken. Das sind Größenordnungen zur Einordnung, keine Verzehrempfehlung.

Süßstoff gemessen im Mittel 70 kg: Liter 20 kg: Liter
Cyclamat (E 952) 169 mg/L 2,9 L 0,8 L
Acesulfam K (E 950) 90,1 mg/L 11,7 L 3,3 L
Steviolglycoside 12,3 mg/L 22,8 L 6,5 L
Sucralose (E 955) 41,3 mg/L 25,4 L 7,3 L
Saccharin (E 954) 21,7 mg/L 29,0 L 8,3 L
Aspartam (E 951) 72,4 mg/L 38,7 L 11,0 L

Der jeweils höchste gemessene Gehalt verschiebt das Bild noch einmal: Bei Aspartam sinken die 38,7 Liter dann auf 5,7, weil eine einzelne Probe 492 Milligramm je Liter enthielt, bei Cyclamat auf 1,9 Liter. Das deckt sich mit der Berechnung des BfR vom September 2025: Bei mittlerem Verzehr liegen alle betrachteten Süßungsmittel in allen Altersgruppen unter etwa 20 Prozent des ADI, bei Vielverzehr schöpfen Cyclamat 46 bis 80 und Acesulfam K 17 bis 88 Prozent aus, und mit weiteren Quellen aus Süßwaren oder Milchprodukten könnte der ADI überschritten werden. Insgesamt deuten die Schätzungen für marktübliche Gehalte nicht auf ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche hin; eine gesicherte Überschreitung der Höchstmengen fand das BfR in den 92 Proben nicht.

Wenn mehrere Süßstoffe zusammenkommen

Fast jedes zuckerfreie Colagetränk enthält mehr als einen Süßstoff, weil sich Geschmacksprofile ergänzen. Dazu hat das BfR gerechnet, und der Befund steht auf keiner Verbraucherseite. Mehrere Süßungsmittel zeigen im Tierversuch unerwünschte Wirkungen im gleichen Zielorgan, vor allem in den Nieren und den ableitenden Harnwegen. Nimmt man an, dass sich diese Wirkungen addieren, und rechnet den Fall durch, dass mehrere davon gleichzeitig ihren vollen ADI ausschöpfen, sinkt der Abstand zur wirksamen Dosis von den üblichen 50 bis 100 auf 21,5.

Wie diese Zahl zu lesen ist. Ein Modellszenario unter einer Annahme, keine festgestellte Gefahr, und es setzt die gleichzeitige volle Ausschöpfung mehrerer Einzel-ADI voraus — bei mittlerem Verzehr weit entfernt. Bemerkenswert bleibt: Hier beziffert eine Behörde den Sicherheitsabstand selbst als deutlich kleiner, als die Einzelbetrachtung vermuten lässt.

Die Stoffe im Einzelnen

Aspartam (E 951)

Aspartam süßt rund 200-fach und hat mit 40 mg je Kilogramm den höchsten ADI aller Süßstoffe. Im Körper wird es zu Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol abgebaut; Aspartam selbst ist im Blut nicht nachweisbar. Daher der Pflichthinweis auf eine Phenylalaninquelle: Menschen mit Phenylketonurie können Phenylalanin nicht normal verstoffwechseln, und die EFSA hält fest, dass der ADI für diese Gruppe nicht gilt; für alle anderen bleiben die Phenylalaninspiegel nach EFSA-Analyse unbedenklich. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stufte Aspartam 2023 auf Basis begrenzter Hinweise als möglicherweise krebserregend ein (Gruppe 2B), das Expertengremium von FAO und WHO bestätigte im selben Zug den ADI. Aspartam ist nicht hitzestabil.

Acesulfam K (E 950)

Acesulfam K süßt 130- bis 200-fach, und sein ADI ist zuletzt am deutlichsten gestiegen: von 9 auf 15 mg je Kilogramm im April 2025. Genotoxizitätsbedenken fand die EFSA für den Stoff und seine Abbauprodukte nicht. Ein offener Punkt bleibt: Für die mögliche Verunreinigung 5-Chlor-acesulfam ergab sich aus rechnergestützten Daten ein Genotoxizitätsbedenken, weshalb die EFSA einen Grenzwert von 0,1 mg je Kilogramm oder passende Daten empfahl. In Getränken gehört Acesulfam K neben Cyclamat zu den Stoffen, die bei Vielverzehrern große Teile des ADI ausschöpfen.

Sucralose (E 955)

Sucralose süßt 500- bis 600-fach, hat einen ADI von 15 mg je Kilogramm und wird aus Haushaltszucker hergestellt: Saccharose, Saccharose-6-acetat, Sucralose-6-acetat, Sucralose. Dieser Weg ist der Schlüssel zu der Schlagzeile, Sucralose beschädige die DNA. Die zugrunde liegende Arbeit von 2023 untersuchte Sucralose-6-acetat, also ein Zwischenprodukt, das nach EU-Spezifikation als Verunreinigung bis 0,5 Prozent zulässig ist — keinen verschwiegenen Inhaltsstoff. Die EFSA bezog die Arbeit ein und kam im Februar 2026 zu dem Ergebnis, dass für Sucralose sowie ihre Verunreinigungen und Abbauprodukte kein Genotoxizitätsbedenken besteht. Zu der Publikation ist zugleich eine Beschwerde beim Journal anhängig, auf die die EFSA bis zur Verabschiedung ihrer Stellungnahme keine Antwort erhielt. Beides gehört nebeneinander, ohne Wertung.

Saccharin (E 954)

Saccharin ist der älteste Süßstoff im Feld, süßt 300- bis 500-fach und hat seit November 2024 einen ADI von 9 mg je Kilogramm als freies Imid. Der alte, niedrigere Wert ging auf Blasentumoren bei männlichen Ratten zurück — ein Effekt, der heute als artspezifisch und nicht auf den Menschen übertragbar gilt. Damit ist einer der langlebigsten Süßstoffmythen erledigt. Bewerten konnte die EFSA allerdings nur Saccharin aus dem Remsen-Fahlberg-Verfahren; für Verunreinigungen aus dem Maumee-Verfahren fehlten Analysedaten, weshalb dort ein Genotoxizitätsbedenken festgestellt wurde.

Cyclamat (E 952)

Cyclamat ist mit 30- bis 50-facher Süßkraft der schwächste zugelassene Süßstoff und hat im Verhältnis zu den gemessenen Gehalten den engsten Spielraum. Beides hängt zusammen: Weil Cyclamat schwach süßt, wird es in hohen Mengen eingesetzt — im Mittel 169 Milligramm je Liter in der BfR-Stichprobe, mehr als jeder andere Süßstoff. Sein Grenzwert wird als einziger nicht vom Süßstoff selbst bestimmt, sondern von Cyclohexylamin aus dem Darm, und seine Neubewertung steht als einzige noch aus.

Person liest im Supermarkt die Zutatenliste auf der Rückseite einer Getränkeflasche

Steviolglycoside (E 960a bis E 960d)

Steviolglycoside süßen 200- bis 450-fach und haben mit 4 mg je Kilogramm als Steviol-Äquivalente den niedrigsten ADI aller Süßstoffe. Das ist der kontraintuitive Befund dieser Seite: Ausgerechnet der Stoff, der als natürliche und unbedenkliche Alternative gilt, hat den engsten Spielraum. Die EFSA prüfte 2024 einen Antrag, den ADI auf 6 oder 16 anzuheben, und lehnte ab — die Daten zu Aufnahme, Stoffwechsel und Ausscheidung rechtfertigten das nicht. Für die zugleich beantragte Ausweitung auf Feine Backwaren und höhere Höchstmengen in Fruchtnektaren und aromatisierten Getränken berechnete sie eine verstärkte ADI-Überschreitung bei Kleinkindern im ungünstigsten Fünftel: bis 4,1 mg je Kilogramm bei Säuglingen und 6,9 bei Kleinkindern. Das ist ein konservatives Höchstmengen-Szenario mit einer beantragten, nicht genehmigten Ausweitung, keine Messung realer Aufnahme; in den gemessenen Getränken lagen die Gehalte deutlich niedriger.

Die selten verwendeten Süßstoffe

Neotam, Advantam und Neohesperidin DC waren in den 92 untersuchten Getränken nicht nachweisbar, Aspartam-Acesulfamsalz wird über die Werte seiner beiden Komponenten bewertet. Thaumatin ist der Sonderfall: ein Protein, das als einziger Süßstoff keinen numerischen ADI braucht — nicht weil es unbewertet wäre, sondern weil der Abstand zu jeder Wirkdosis so groß ist, dass eine Zahl nichts hinzufügt.

Süßstoffe auf der Packung erkennen

Süßungsmittel sind das am besten gekennzeichnete Zutatenthema im Lebensmittelrecht. Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreibt diese Angaben bei der Bezeichnung des Lebensmittels vor, nicht im Kleingedruckten:

  • Zugelassene Süßungsmittel: „mit Süßungsmittel(n)".
  • Zuckerzusatz und Süßungsmittel: „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)".
  • Aspartam oder Aspartam-Acesulfamsalz: „enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)", bei Nennung der Bezeichnung „enthält eine Phenylalaninquelle".

Welcher Süßstoff eingesetzt wurde, steht in der Zutatenliste — mit Bezeichnung („Süßungsmittel: Sucralose") oder E-Nummer („Süßungsmittel: E 955"). Was nirgends steht: wie viele Milligramm enthalten sind. Süßungsmittelmengen sind nicht deklarationspflichtig, und deshalb lässt sich bei einem konkreten Produkt in aller Regel nicht ausrechnen, welchen Anteil des ADI eine Portion ausmacht. Und „ohne Zuckerzusatz" schließt nur zugesetzte Zuckerarten aus, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe sind erlaubt — mehr dazu dort, wo wir erklären, warum „ohne Zuckerzusatz" nicht „ungesüßt" heißt.

Das gilt auch für uns: Auf unserem DailyShake steht „mit Süßungsmitteln", in der Zutatenliste Sucralose, Saccharin und Natriumcyclamat — wie viele Milligramm, muss kein Hersteller angeben, wir also auch nicht.

Was auf Lebensmitteln dazu stehen darf

Für gesundheitsbezogene Angaben gilt in der EU eine geschlossene Liste. In ihrem Anhang kommen die Begriffe Süßstoff, Süßungsmittel, Aspartam, Acesulfam, Saccharin, Cyclamat, Steviol, Neotam, Advantam, Thaumatin und Neohesperidin kein einziges Mal vor: Es existiert kein zugelassener Claim, der einem Süßstoff eine Wirkung auf Körpergewicht, Sättigung, Appetit, Stoffwechsel, Darmflora oder Diabetes zuschreibt. Zugelassen sind genau zwei Angaben, und beide gelten nicht für einen Stoff, sondern für ein Produkt, in dem Zucker durch Zuckerersatzstoffe ersetzt wurde. Die erste lautet im Wortlaut: „Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker (*) enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken" — Bedingung ist eine Zuckerreduktion um mindestens 30 Prozent. Die zweite betrifft die Zahnmineralisierung und hat statt einer Prozentbedingung eine pH-Bedingung: Der Verzehr darf den pH-Wert des Zahnbelags während und bis 30 Minuten danach nicht unter 5,7 absenken. Dass es für die meistgestellte Frage — helfen Süßstoffe beim Abnehmen? — keinen Claim gibt, ist die genaueste verfügbare Auskunft über den Stand der Belege.

Süßstoffe in der Küche

Süßstoffe ersetzen die Süße, nicht den Zucker: Masse, Bindung, Volumen und Bräunung liefern sie nicht. Für viele Rezepte lässt sich die Zuckermenge um etwa ein Drittel senken, ohne dass das Ergebnis leidet — praktikabler als ein vollständiger Austausch. Beim Erhitzen unterscheiden sich die Stoffe deutlich:

  • Aspartam (E 951) ist nicht hitzestabil und zerfällt bei hohen Temperaturen. Zum Backen ungeeignet.
  • Sucralose (E 955) ist in Getränken chemisch sehr stabil, in Cola bei pH 3 über bis zu sechs Monate. Bei starker trockener Hitze ist das anders: Das BfR kam 2019 zu dem Ergebnis, dass Sucralose bei etwa 120 bis 250 Grad dechloriert wird und dabei chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitlichem Risikopotential entstehen können. Die Empfehlung lautet, sucralosehaltige Produkte nicht stark zu erhitzen oder Sucralose erst danach zuzugeben.
  • Acesulfam K (E 950) ist meist stabil; bei pH unter 3 und steigender Temperatur wird ein Teil abgebaut.
  • Steviolglycoside (E 960a–d) sind hitzebeständig, haben aber einen ausgeprägten, teils lakritzartigen Eigengeschmack und ersetzen weder Volumen noch Bindung.

Dazu gibt es eine Neuigkeit, die im deutschen Netz noch nicht angekommen ist: Die EFSA prüfte 2026 einen Antrag, Sucralose auch in Feinen Backwaren zuzulassen, und konnte die Sicherheit nicht bestätigen — wegen Unsicherheiten über die Bildung chlorierter Verbindungen über die Spanne möglicher Backverfahren. Sie empfahl der Kommission ausdrücklich, sich mit unerwünschten Abbauprodukten beim häuslichen Braten und Backen mit Sucralose zu befassen. Für die zugelassenen Verwendungen bestehen keine Sicherheitsbedenken.

Süße ohne nennenswerte Energie ist genau das Prinzip, um das es hier geht. Auf der Zutatenliste unseres DailyFlavor steht deshalb Süßungsmittel (Sucralose); eine Portion von 3 Gramm enthält 9,2 Kilokalorien. Wir halten es für richtig, das zu benennen, statt Süßungsmittel pauschal zu verurteilen.

Tasse Kaffee auf einer Küchenarbeitsplatte, daneben ein kleiner Süßstoffspender

Und die Gesundheitsfragen?

Zu Süßstoffen stehen in Deutschland drei Positionen nebeneinander, die einander zu widersprechen scheinen. EFSA und BfR halten die zugelassenen Süßungsmittel unterhalb des ADI für sicher. Die WHO empfiehlt seit 2023, Süßstoffe nicht zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie schrieb 2024, es gebe keine Begründung für eine Empfehlung von Süßstoffen, auch nicht bei Diabetes mellitus oder Adipositas.

Die Auflösung ist einfacher, als sie aussieht: Die drei Institutionen beantworten drei verschiedene Fragen. Die EFSA fragt, ob ein Stoff in den zugelassenen Mengen toxikologisch unbedenklich ist; die WHO, ob es einen belegten Nutzen gibt, der eine Empfehlung rechtfertigt; eine Fachgesellschaft, ob sie etwas aktiv empfehlen würde. Ein Stoff kann gleichzeitig sicher, ohne belegten Nutzen und nicht empfehlenswert sein — kein Widerspruch, sondern eine Unterscheidung.

Seit der WHO-Leitlinie ist eine große Interventionsstudie dazugekommen, die in die Gegenrichtung zieht. Im europäischen SWEET-Projekt ersetzten 341 Erwachsene mit Übergewicht oder Adipositas nach einer zweimonatigen energiereduzierten Phase ein Jahr lang zuckerreiche Produkte durch solche mit Süßungsmitteln. Die Süßungsmittelgruppe hielt nach einem Jahr 1,6 plus/minus 0,7 Kilogramm mehr Gewichtsverlust als die Zuckergruppe (p = 0,029), und ihr Darmmikrobiom verschob sich zu mehr Bildnern kurzkettiger Fettsäuren; bei kardiometabolischen Markern und bei den 38 mituntersuchten Kindern gab es keine Unterschiede. Dazu gehört die Offenlegung: Mehrere Beteiligte hatten Verbindungen zur Lebensmittel- und Getränkeindustrie, darunter Honorare von Herstellern und Projektmittel eines Getränkeverbands.

Die Einzelfragen sind an anderer Stelle beantwortet: was Süßstoffe für das Körpergewicht bedeuten und warum randomisierte Studien und Beobachtungsdaten auseinandergehen, bei den Light-Produkten; dass sie nach 29 randomisierten Studien mit 741 Teilnehmenden den Blutzucker nicht erhöhen, bei Insulin und Insulinresistenz; was die meistzitierte Mikrobiom-Studie gemessen hat, bei der Darmflora; und ob Süßstoffe die Lust auf Süßes anfachen, bei Heißhunger auf Süßes.

Zwei Punkte noch: Die WHO-Empfehlung von 2023 nimmt Menschen mit bestehendem Typ-2-Diabetes ausdrücklich aus, und individuelle Fragen gehören dort in die ärztliche Beratung. Und zuckerfreie Getränke gelten wegen der Süßungsmittel formal als hochverarbeitet, obwohl sie fast keine Energie liefern.

Süßstoffe in einer Reduktionsphase

Der ehrlichste Satz zur Gewichtsfrage stammt vom BfR. In seiner Auswertung der Studienlage zu fünf Süßstoffen zeigte sich eine Gewichtsabnahme bei Erwachsenen nur im Rahmen eines Gewichtsreduktionsprogramms mit unterkalorischer Ernährung und Verhaltensintervention; Beobachtungsstudien fanden keine. Bei Kindern war Süßstoffkonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für Gewichtszunahme verbunden.

Entscheidend ist also die Bedingung, nicht der Süßstoff: Der Austausch allein trug nichts, der Rahmen trug. In der Diätphase unserer Stoffwechselkur sind Süßstoff, Stevia und Erythrit ausdrücklich vorgesehen, Süßigkeiten nicht — ein Werkzeug also, nicht der Wirkmechanismus.

Der Rahmen macht den Unterschied. Die Stoffwechselkur von VitalBodyPLUS ist ein kalorienreduziertes, eiweißbetontes Programm mit individuell berechnetem Bedarf statt Pauschalwerten, festem Ablauf und einer echten Stabilisierungsphase. Die Ernährungsberatung ist enthalten, und Magdalena Mathiessen und ihr Team begleiten die Kurgruppen täglich persönlich per WhatsApp.

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Häufige Fragen

Welcher Süßstoff ist der unbedenklichste?

Eine Rangliste gibt es nicht: Alle elf zugelassenen Süßstoffe gelten nach Behördenbewertung unterhalb ihres ADI-Werts als sicher. Unterschiede gibt es beim Spielraum — Cyclamat und Steviolglycoside haben rechnerisch die engsten Abstände zwischen üblichen Gehalten und ADI, Aspartam und Saccharin die weitesten — und im Verhalten beim Erhitzen.

Wie viel Süßstoff am Tag ist erlaubt?

Der ADI-Wert gibt an, welche Menge ein Mensch lebenslang täglich je Kilogramm Körpergewicht aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Wirkungen zu erwarten sind. Er ist ein Sicherheitswert für die Zulassung, keine Zielmenge und keine Grenze zwischen unschädlich und schädlich. Die aktuellen Werte je Stoff stehen oben in der Tabelle.

Sind Süßstoffe krebserregend?

Die Internationale Agentur für Krebsforschung stufte Aspartam 2023 auf Basis begrenzter Hinweise als möglicherweise krebserregend ein (Gruppe 2B); das gemeinsame Expertengremium von FAO und WHO bestätigte im selben Zug den ADI von 0 bis 40 mg je Kilogramm unverändert. Bei den übrigen Süßstoffen fand die EFSA keine Genotoxizitätsbedenken, mit zwei offenen Punkten zu Verunreinigungen.

Darf man in der Schwangerschaft Süßstoff?

Ein systematischer Review über 17 Studien fand keinen belastbaren Zusammenhang zwischen Süßstoffkonsum in der Schwangerschaft und Geburtsgewicht oder späterem BMI des Kindes. Die Effektschätzer waren unpräzise, die Evidenzqualität bewerten die Autoren als niedrig, und Behörden nennen die Datenlage sehr begrenzt. Eine Frage für die ärztliche Beratung.

Ist Stevia besser, weil es natürlich ist?

Steviolglycoside sind in vier Varianten zugelassen: als Blattextrakt, aus Fermentation mit einem gentechnisch veränderten Organismus, enzymatisch hergestellt und glucosyliert. Für alle gilt derselbe ADI von 4 mg je Kilogramm als Steviol-Äquivalente, der engste aller Süßstoffe; eine Anhebung lehnte die EFSA 2024 ab.

Weiterlesen

Quellen

  • EFSA FAF Panel. Re-evaluation of saccharin (E 954). EFSA J 2024;22(11):e9044. PMID 39553702. Acesulfame K (E 950), EFSA J 2025;23(4):e9317, PMID 40309404. Neotame (E 961), EFSA J 2025;23(7):e9480, PMID 40626198.
  • EFSA FAF Panel. Sucralose (E 955), re-evaluation and extension of use in fine bakery wares. EFSA J 2026;24(2):e9854. PMID 41710869.
  • EFSA FAF Panel. Neohesperidine dihydrochalcone (E 959), EFSA J 2022;20(11):e7595, PMID 36406883. Thaumatin (E 957), EFSA J 2021;19(11):e06884, PMID 34876926.
  • EFSA FAF Panel. Steviol glycosides (E 960a–d): extension of use and modification of the ADI. EFSA J 2024;22(11):e9045. PMID 39502654.
  • EFSA ANS Panel. Re-evaluation of aspartame (E 951). EFSA J 2013;11(12):3496. EFSA, salt of aspartame-acesulfame (E 962), EFSA J 2026;24(9):ep240901, PMID 42724495; Update on the re-evaluation of sweeteners, 67. FAF-Plenum, Juli 2026.
  • Scientific Committee on Food. Revised Opinion on Cyclamic Acid and its Sodium and Calcium Salts. SCF/CS/ADD/EDUL/192 final, 09.03.2000.
  • BfR. Süßungsmittel in Lebensmitteln – Ausgewählte Fragen und Antworten. FAQ, 15.07.2025.
  • BfR. Gesundheitliche Bewertung der Verwendung von Süßungsmitteln in Erfrischungsgetränken. Stellungnahme 040/2025, 26.09.2025.
  • BfR. Alternativen zu Zucker: Wie viel Süßungsmittel steckt in Erfrischungsgetränken? Stellungnahme vom 07.02.2023. Führen Mischungen mehrerer Süßungsmittel zu gesundheitlichen Risiken für den Menschen? Stellungnahme 005/2023, 07.02.2023.
  • BfR. Süßungsmittel: Mehrheit der Studien bestätigt keine Gesundheitsbeeinträchtigung, allerdings ist die Studienlage unzureichend. Stellungnahme 004/2023, 07.02.2023. WHO/IARC/JECFA, Aspartame hazard and risk assessment results released, 14.07.2023.
  • Pang MD, Kjølbæk L, Bastings JJAJ et al. Sweeteners and sweetness enhancers in weight management and gut microbiota: the SWEET study. Nat Metab 2025;7(10):2083–2098. PMID 41057614.
  • Nichol AD, Holle MJ, An R. Glycemic impact of non-nutritive sweeteners. Eur J Clin Nutr 2018;72(6):796–804. PMID 29760482. Gebremichael B et al. Low-calorie sweetener consumption during pregnancy and child health. Matern Child Nutr 2025;21(1):e13737. PMID 39344708.
  • Schiffman SS, Scholl EH, Furey TS, Nagle HT. Sucralose-6-acetate and its parent sucralose. J Toxicol Environ Health B 2023;26(6):307–341. PMID 37246822.
  • Verordnung (EU) Nr. 432/2012, Anhang; Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang III und XIV; Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II; Verordnung (EU) 2025/652.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder ernährungstherapeutische Beratung. Er gibt keine Verzehrempfehlung: Der ADI ist ein regulatorischer Sicherheitswert und keine Zielmenge. Bewertungen von Zusatzstoffen werden fortlaufend aktualisiert; die Neubewertung von Cyclamat und der Zuckeralkohole läuft noch. Bei Phenylketonurie, in der Schwangerschaft, bei Diabetes und bei Fragen zur Ernährung von Kindern gehört die Entscheidung in ärztliche Begleitung.